Kostenübernahme Treppenlift
Sie haben eine Gehbehinderung nach einem Unfall, altersbedingte Schmerzen im Knie oder Probleme mit dem Gleichgewicht und der Motorik? Bei körperlichen Einschränkungen werden Barrieren im Haus meist zum unüberwindbaren Hindernis, die Treppe wird zum Risikofaktor. Denn ein Sturz kann weitreichende Folgen haben, nicht nur für ältere Menschen.
Für Betroffene gibt es technische Hilfsmittel, die einen Auszug aus den eigenen vier Wänden verhindern können. Mit
modernen Treppenliftsystemen
können Sie wieder ohne fremde Hilfe Barrieren in ihrem Zuhause überwinden – ein Stück Unabhängigkeit und Lebensqualität. Vor allem für Senioren ist es doch das größte Geschenk, ihren Lebensabend im liebgewonnenen Umfeld verbringen zu dürfen.
Was können Sie tun, wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, um eine Treppenhilfe, einen Stehlift oder Fahrstuhl aus eigener Kraft finanzieren zu können? Wann wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt? Wo sitzen Ihre Ansprechpartner und welche Anlaufstellen gibt es überhaupt? Christian Biller vom Aufzugdienst Rottal weiß, wo Sie Rat und Hilfe bekommen:
Zwar gibt es keinen Treppenlift auf Kassenrezept, bei der Finanzierung von Treppenliften im eigenen Haushalt werden Betroffene jedoch nicht alleine gelassen. „Bereits ab
Pflegestufe 1
leistet die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro je pflegebedürftiger Person“, erklärt Christian Biller. Diese Mittel stehen sowohl beim Kauf von Treppenliften, als auch bei der Miete oder Finanzierung zur Verfügung. Ein formloser Antrag des Versicherten bei der Pflegekasse genügt. Entscheidend ist, dass die Genehmigung der Pflegekasse vor der Bestellung vorliegt. Sollte später der Fall eintreten, dass sich Ihre Situation ändert und Sie andere Hilfsmittel benötigen, ist es möglich, dass Sie diesen Zuschuss ein weiteres Mal bewilligt bekommen.
Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Abbau von Barrieren im eigenen Zuhause durch einen günstigen Kredit oder einen Investitionszuschuss. Je nach individueller Situation werden in der Regel zehn Prozent, maximal bis zu 6.250 Euro je Wohnung, gewährt. Auf der Homepage der KfW gibt es dazu ein nützliches Informationsblatt, das Sie sich hier direkt herunterladen können:
Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (KfW)
Im Rahmen der Wohnraumförderung bietet der Freistaat Bayern ein zins- und tilgungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Die Förderung ist regional unterschiedlich und von diversen Faktoren abhängig. Die Ansprechpartner sitzen in den örtlichen Landratsämtern. Weiterführende Informationen finden Sie im folgenden Merkblatt:
Förderung von Eigenwohnraum - Freistaat Bayern
Sind Sie aufgrund eines Berufs- oder Verkehrsunfalls körperlich eingeschränkt, springen häufig auch die Berufsgenossenschaft oder die Haftpflichtversicherung ein. Wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist und Eigenmittel fehlen, wird Sie auch das Sozialamt beim Kauf eines Treppenliftes unterstützen. Übrigens können Sie auch steuerliche Vorteile bei einem barrierefreien und gehbehindertengerechten Umbau erwarten, denn die Maßnahmen sind als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar. Wir raten Ihnen, vor dem Kauf eine Bescheinigung Ihres Hausarztes über die Notwendigkeit eines Homeliftes einzuholen, zur Vorlage beim Finanzamt.
Aufzugdienst Rottal: Ihr regionaler Treppenlift-Experte