Beratung Immissionsschutzrecht
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Die Verordnung (EU) 2024/573 stellt für die Mehrzahl der Industriebetrieb Anforderungen an Dichtheitskontrollen an Kälteanlagen und die entsprechende Dokumentation Hauptanforderungen der Verordnung (EU) 2024/573 Verbote und Einschränkungen Ab 2025 dürfen gewerbliche Kühlschränke und Gefriergeräte, die F-Gase mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 150 oder mehr enthalten, nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab 2026 gelten ähnliche Verbote für häusliche Kühlschränke und Gefriergeräte. Ab 2027 gelten ähnliche Verbote für Klimaanlagen und Wärmepumpen. Schaffung eines F-Gas-Portals Ein zentrales F-Gas-Portal wird eingerichtet, um Quoten für die Markteinführung zu verwalten, die Registrierung von Unternehmen zu ermöglichen und die Meldung aller F-Gase und entsprechender Ausrüstungen zu koordinieren. Reduktion der Produktion und Nutzung Die Produktion und Nutzung wird schrittweise reduziert, mit dem Ziel, den Verbrauch bis 2050 vollständig einzustellen. Recycelte oder aufgearbeitete F-Gase müssen bestimmten Anforderungen entsprechen, um weiter genutzt werden zu dürfen. Import- und Exportkontrollen Ab 2028 wird der Import und Export von HFKW zwischen Nichtunterzeichnerstaaten des Montrealer Protokolls sowie von Produkten, die diese Gase enthalten, verboten. Es gelten strenge Meldepflichten für den Import, Export, die Produktion und die Zerstörung von F-Gasen ab dem 31. März 2024 und jährlich danach. Berichterstattung und Nachweispflichten Die Anforderungen an die Mehrzahl der Industriebetriebe, die keine Kältemittel herstellen oder in Verkehr bringen, sondern Kälteanlagen betreiben, haben sich nur unwesentlich geändert. Die Anforderungen der Vorläuferverordnung EU 2010/517 bezüglich Dichtheitskontrollen haben sich wie folgt verändert: Anhang I: 5-50 t; Anhang II Gruppe 1: 1-10 kg: alle 12 Monate Anhang I: 50-500 t; Anhang II Gruppe 1: 10-100 kg: alle 6 Monate Anhang I: >500 t; Anhang II Gruppe 1: >100 kg: alle 3 Monate

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