Prüfung von Leitern und Tritten
Prüfung von Leitern und Tritten

Prüfung von Leitern und Tritten

Über dieses Produkt

WebsiteBesuchen Sie die Produktseite
Leitern und Tritte sind als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßigen Prüfungen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§3 BetrSichV). Dabei muss der Unternehmer grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen. Eine jährliche Prüfung ist der Regelfall. Unsere speziell ausgebildeten Mitarbeiter prüfen Ihre Leitern und Tritte bis 12 Metern Länge nach DGUV Information 208-016. Sie erhalten von uns die entsprechenden Prüfprotokolle und Prüfetiketten. Festgestellte Mängel werden Ihnen von unseren befähigten Personen mitgeteilt. Bei Bedarf beraten wir auch vor der Beschaffung, worauf beim Einkauf zu achten ist. Somit sollte stets ein sicherer Aufstieg gewährleistet sein. Wir prüfen nicht Steig- und Schachtleitern Gerüste (d.h. mehr als 1 Aufgang nebeneinander) Maschinenleitern elektrische Arbeitsbühnen

Schlagwörter

Prüfung

Die wer liefert was (wlw)-App ist da!

Nutzen Sie unsere verbesserte Anbietersuche oder erstellen Sie Ihre Anfragen jetzt auch mobil mit der neuen wlw-App für Einkäufer.

Jetzt im App Store herunterladen

App StoreGoogle Play