Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie
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Sie sind hier: Eigentümer Energieausweis Rechtlich immer auf der sicheren Seite mit Minnert Immobilien Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung. Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und über deren Energieeffizienz. Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder. Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen. Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen , die unterschiedlich erstellt werden: Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt. Verpflichtende Angabe bei Verkauf oder Vermietung Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll. Auf diese Weise soll er einen Vergleich zwischen Immobilien ermöglichen, die Miet- oder Kaufinteressenten in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen können. Seit 2009 ist die Erstellung eines Energieausweises für Wohngebäuden verpflichtend. Bei Vermietung oder Verkauf haben potenzielle Mieter oder Käufer das Recht, die Vorlage eines Energieausweises vom Eigentümer, Vermieter oder Verkäufer (bzw. Makler) einzufordern. Seit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit dem 1. Mai 2014 gilt, müssen Verkäufer oder Vermieter (auch Makler) den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen. Das zuvor genannte Gesetz wurde durch das Gebäudeenergiegesetz vom November 2020 ersetzt. Spätestens zur Besichtigung muss der Energieausweis auf Verlangen vorgezeigt werden. Wer dies vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Aus diesem Grunde kümmern wir uns gerne um die Besorgung eines gültigen Ausweises. Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden. Minnert Immobilien regelt alles. Damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind. Minnert Immobilien arbeitet mit erfahrenen Profis , damit Sie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten. Wenn Sie uns einen Alleinauftrag erteilen, erstellen wir (falls nicht bereits vorhanden) Ihren Energieausweis kostenlos Natürlich achten wir in allen Phasen des Verka

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