Anbringen von Warnleuchten
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Optische Signale sind besonders in Gefahrenbereichen essenziell. Für schlechtere Lichtverhältnisse müssen an den Absperrungen zu Aufgrabungen Warnleuchten angebracht werden. In den Regularien ist für Querabsperrungen ein Abstand von einem Meter, für Längsabsperrungen ein Abstand von zehn Metern festgehalten. Viele Auftraggeber führen Angst vor Vandalismus oder Diebstahl an – dies rechtfertigt jedoch den Verzicht auf entsprechende Beleuchtung der Gefahrenstelle nicht. Ebenso ist eine Abschaltung zu bestimmten Nachtzeiten nicht zulässig. Sollte eine durchgehende Beleuchtung der Stelle durch Straßenbeleuchtung gewährleistet sein, kann auf zusätzliche Leuchtmittel verzichtet werden.

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Leuchten

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