WHG Beschichtungen
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Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln von wassergefährdenden Stoffen müssen laut dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG §62) so beschaffen sein, dass eine Verunreinigung von Gewässern und Grundwasser durch auslaufende Stoffe ausgeschlossen ist. Vor allem in gewerblichen und industriellen Bereichen wie der chemischen Industrie können auslaufende Öle, Lösemittel, Kraftstoffe oder Chemikalien bei durchlässigen Böden zu einer Gewässerverunreinigung unter den Gebäuden führen. Die Ausführung der Oberflächenschutzsysteme und die spezielle Beschichtung des Industrie-Bodens in solchen Anlagen erfordern die Verwendung geeigneter und geprüfter Schutzsysteme sowie deren fachmännische Verlegung. WHG-konforme Bodenbeschichtungen können rutschhemmend sowie auch ableitfähig ausgeführt werden. Wichtig: Es muss nicht nur ein geprüftes System verwendet werden, sondern auch die verarbeitende Fachfirma muss zwingend nach WHG zertifiziert sein. Zusätzlich muss gut sichtbar eine Prüfplakette angebracht werden die den Namen des geprüften Systems (Prüfnummer) und des Verlegers (Prüfnummer/Zertifikat) beinhaltet. Ansonsten wird das verarbeitete System nicht als WHG zulässiges Schutzsystem anerkannt und von den zuständigen Behörden nicht abgenommen !!! Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen kostenlosen Termin mit uns, damit wir Sie an Ihrem Objekt fachmännisch beraten können.

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Beschichtung

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