Die Grundschuld: Alle Fragen für Immobilienkäufer und -Verkäufer beantwortet
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Die Grundschuld kommt ins Spiel, wenn Immobilienkäufer planen, die gewünschte Immobilie zu finanzieren. Das Kreditinstitut kann in diesem Fall das bebaute Grundstück mit einer Schuld belasten und sichert so seine Interessen ab. Es handelt sich um ein Grundpfandrecht . Wichtige Voraussetzung: beide Parteien müssen mit diesem Vorgehen einverstanden sein. Was genau ist die Grundschuld, welche Folgen zieht sie nach sich, wie hoch sind die Kosten, die sie verursacht und welche Rolle spielt die Grundschuld beim Immobilienverkauf – all diese Fragen werden wir in unserem Ratgeber für Sie klären. Themen auf dieser Seite zur Grundschuld im Überblick: 1. Was ist eine Grundschuld?​​ 2. Welche verschiedenen Arten von Grundschulden gibt es?​​ 3. Kann man eine Grundschuld auch ohne Notar eintragen lassen?​​ 4. Löschung des Grundpfandrechts​​ 5. Was ist der Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld? 6. Was sind Grundschuldzinsen? 7. Welche Rolle spielt die Grundschuld beim Verkauf einer Immobilie? Die Grundschuld gibt dem Kreditinstitut das Recht, im Falle eines Zahlungsverzuges des Schuldners, die Zwangsvollstreckung der Immobilie zu betreiben – das gilt für das Grundstück als auch für das daraufstehende Haus. Der Versteigerungserlös wird benutzt, um um das restliche Grundschulddarlehen zu tilgen. Es handelt sich somit um ein Pfand, das es dem Gläubiger ermöglicht, doch noch zu seinem Recht zu kommen, auch wenn sich der Schuldner nicht mehr an seine Verpflichtungen hält oder halten kann. In der Regel wird das Grundstück in der Höhe des aufgenommenen Betrages belastet. Die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen. Eine Buchgrundschuld muss verpflichtend eingetragen werden. Eine Briefgrundschuld nicht unbedingt. Üblicherweise bestellt ein Notar die Grundschuld beim Grundbuchamt. Er lässt die Schuld durch das Einreichen einer entsprechenden Urkunde eintragen. Sowie die Grundschuld bestellt ist, unterwirft sich der Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung und haftet mit seinem Privatvermögen. Banken haben mit dem Grundpfandrecht automatisch einen vollstreckbaren Titel in den Händen. Die Grundschuldbestellung enthält genau festgelegte Angaben zur Immobilie: es müssen die Flurstücknummer, Angaben zum Grundstück und zu den Eigentümern angegeben werden. Außerdem beinhaltet sie eine dingliche Vollstreckungs- und Unterwerfungsklausel. Mit dieser Klausel zeigen sich die Eigentümer einverstanden, dass die Bank die Zwangsvollstreckung vollziehen darf, wenn die Schuldner mit dem Schuldendienst in Verzug geraten. Es wird zwischen der Buchgrundschuld und der Briefgrundschuld unterschieden: Buchgrundschuld Wird in Abteilung lll im Grundbuch eingetragen, um Gläubiger abzusichern. Höhe der Grundschuld kann nur schwer geändert werden. Briefgrundschuld Wird zusätzlich zur Grundbucheintragung erstellt. Grundschulden können mit dem Brief an andere Gläubiger weitergegeben werden. a) Die Buchgrundschuld Die Buchgrundschuld wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Es wird ausdrücklich: „ohne Brief“ vermerkt. Das kann wertvolle Zeit sparen, da man nicht auf die Ausstellung eines Briefes warten muss, die 4-6 Wochen dauern kann. Auch fallen keine Ausstellungsgebühren an und der Grundschuldbrief kann nicht verlorengehen. Allerdings ist es aufwändig, die Höhe der Grundschuld nachträglich zu ändern. Und Dritte können einsehen, welches Kreditinstitut die Grundpfandrechte besitzt. b) Bei einer Briefgrundschuld Bei einer Briefgrundschuld ist es nicht zwangsweise vorgeschrieben, sie ins Grundbuch eintragen zu lassen. Anderer

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