PRÜFUNG
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Prüfungen: "Regelmäßig kontrolliert- langjährige Sicherheit" Regelmäßige Wiederholungsprüfungen sind die Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems. Sie sollen alle 1 bis 10 Jahre durchgeführt werden. Die unten stehende Tabelle, enthält Empfehlungen für die Intervalle zwischen den vollständigen Prüfungen eines Blitzschutzsystems. Bestehen behördliche Auflagen oder Verordnungen mit Prüffristen, so gelten deren Fristen als Mindestanforderungen. Die Prüfung umfasst: Kontrolle der technischen Unterlagen Erfassung planlicher Änderungen, Mängel-Dokumentation Vollständigkeit und Übereinstimmung der Unterlagen mit den Normen Zustand von Fang- und Ableitungseinrichtungen sowie aller Verbindungsbauteile (keine losen Verbindungen) Erdungsanlage und der Erdungswiderstände inkl. Übergänge und Verbindungen Zustand des Korrosionsgrades Sicherheit der Befestigung der Leitungen und deren Bauteile Arten der Prüfung Planungsprüfung Diese Prüfung ist vor dem Errichten des Blitzschutzsystems durchzuführen. Das gesamte Blitzschutzsystem oder die Erdungsanlage und die Nutzung von Gebäuden müssen in jeder Hinsicht dem zum Zeitpunkt der Planung gültigen Stand der Technik normgerecht entsprechen. Baubegleitende Prüfung Alle Bauteile des Blitzschutzes oder des Erdungssystems, die später nicht mehr zugänglich sind (Fundamenterder, Ableitungen im Stahlbeton, Bewehrungsanschlüsse), sind photographisch zu dokumentieren.  Die technischen Unterlagen sind zu kontrollieren und die Ausführung ist zu beaufsichtigen. Abnahmeprüfung/Gegenprüfung Die Abnahmeprüfung erfolgt nach Fertigstellung des Blitzschutzsystems unter Berücksichtigung der Nutzungsart, der technischen Ausrüstung der Gebäude und der Standortbedingungen. Geprüft wird die normgerechte Planung und die handwerkliche Ausführung. Wiederholungsprüfung Durch regelmäßige Wiederholungsprüfungen wird die dauernde Wirksamkeit des Blitzschutzsystems geprüft und ob Nutzungsänderungen bzw. bauliche Veränderungen vorgenommen wurden. Änderungen der ursprünglichen Planungen und der errichteten Anlage. Intervalle: Jährlich : Blitzschutzanlagen in explosions- und feuergefährdeten Bereichen sowie Objekte, in denen Explosivstoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden Alle 3 Jahre: Blitzschutzanlagen von Bauten für größere Menschenansammlungen (z. B. Theater, Lichtspieltheater, Kirchen, Flughäfen, Sportanstalten, Hochhäuser, Schulen, Seilbahnanlagen), Blitzschutzanlagen für Anlagen von Industrie und Gewerbe, Blitzschutzanlagen von Kulturgütern und Bauwerken mit elektronischer Ausstattung (z. B. Schlösser, Burgen, Museen, Archive, Bibliotheken, Fernmeldebetriebsgebäude, Richtfunkgebäude und -türme) Alle 5 Jahre: Blitzschutzanlagen von freistehenden Schornsteinen, Aussichtstürmen, landwirtschaftlichen Gebäuden, Wohngebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten (z. B. Reihenhäuser) Alle 10 Jahre: Blitzschutzanlagen von Wohngebäuden bis zu drei Wohneinheiten mindestens alle zehn Jahre Zusatzprüfung Eine Zusatzprüfung ist erforderlich, wenn an den Gebäuden wesentliche Nutzungsänderungen vorgenommen wurden – oder Änderungen der baulichen Anlage, Ergänzungen, Erweiterungen und Reparaturen nach einem bekannt gegebenen Blitzeinschlag. Sichtprüfung Die Sichtprüfung ist zwischen Wiederholungsprüfungen zu empfehlen wenn ein Gebäude eine erhöhte Schutzklasse und kritische Bereiche, die durch aggressive Umgebungsbedingungen bee

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