Winterdienst
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Wichtige Regeln: Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr morgens geräumt sein. Am Wochenende eine Stunde später. Wer berufstätig ist oder in den Urlaub fährt, muss den Winterdienst auch in seiner Abwesenheit sicherstellen. Stürzt ein Fußgänger, weil an der Unfallstelle die Sorgfaltspflicht verletzt wurde, kann der Geschädigte unter anderem Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haben. Auf dem Gehweg müssen Kinderwaren und Rollstühle fahren können. Darüber hinaus müssen die Mülltonnen von den Entsorgungsbetrieben abgeholt werden können. Beim Winterdienst im Abo übernehmen wir sämtliche Pflichten des Eigentümers. Sie brauchen sich um nichts weiter kümmern. Bei der Saisonpauschale zahlen Sie einen festen Betrag für die ganze Saison. So bleibt der Preis für Sie und Ihre Mieter fest kalkulierbar.

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